VERBRAUCHERSCHUTZ BEI ONLINE-BESTELLUNGEN
Online-Bestellungen von Waren, aber auch von Dienstleistungen, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dabei wenden manche Betreiber von Online-Verkaufsplattformen auch unlautere Geschäftspraktiken an, um Verbraucher zu Geschäftsabschlüssen zu bewegen. Mitunter sind die Bestellvorgänge auch so gestaltet, dass für den Besteller nicht eindeutig nachvollziehbar ist, wann er eine verbindliche zahlungspflichtige Bestellung tätigt. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union hat der Gerichtshof klargestellt, dass ein Online-Händler oder ein Anbieter von Online-Diensten nach den Anforderungen der Europäischen Verbraucherschutzrichtlinie den Verbraucher vor der Aufgabe der Online-Bestellung darüber informieren muss, dass er mit dieser Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Es muss also der Bestellbutton oder die entsprechende Funktion eindeutig darauf hinweisen, dass der Verbraucher nunmehr eine Zahlungsverpflichtung eingeht, wenn er die entsprechende Funktion anklickt. Diese Pflicht des Unternehmers gilt unabhängig davon, ob die Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers unbedingt ist, oder ob dieser erst nach dem späteren Eintritt einer Bedingung verpflichtet ist, den Online-Unternehmer zu bezahlen.
Wenn ein Online-Unternehmer seine diesbezügliche Informationspflicht nicht beachtet, also für den Verbraucher die Zahlungspflicht nicht erkennbar ist, ist der Verbraucher an eine solche Bestellung nicht gebunden und muss er die Bestellung daher auch nicht bezahlen.
Ein Ausfluss der Europäischen Verbraucherschutzrichtlinie ist auch das Österreichische Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz. Nach diesem Gesetz können Verbraucher aus Österreich von einer im Fernabsatz geschlossenen Vertrag, also auch bei Online-Shops, innerhalb von 14 Tagen einen Vertragsrücktritt erklären. Gründe müssen für den Rücktritt keine angegeben werden. Bei sogenannten Bagatellgeschäften, wenn also das zu zahlende Entgelt bis zu EUR 50,00 beträgt, besteht hingegen kein Rücktrittsrecht.
Erstellt Dezember 2024